Selbstbestimmung statt amtlicher Entscheidungen in den letzten Lebenstagen.
Berichte in den Medien gibt es über Krankheit und Pflege im Alter viele. Jedermann weiß, dass auch man selbst, vielleicht sogar von einem Moment zum anderen, auf die Hilfe und die Entscheidungen anderer angewiesen sein kann, zur Hilflosigkeit verurteilt sein kann, unselbständig wird. Ein Unfall, ein Schlaganfall, Demenz, um nur wenige Beispiele zu nennen, können Auslöser von absoluter Hilflosigkeit sein. Man ist nicht mehr Herr seiner Entscheidungen, weil man sie nicht mehr äußern kann. Gleichzeitig ist so manchem bange vor lebenserhaltenden Apparaten, fehlender Lebensqualität oder Abhängigkeit von intensivster Pflege während solche Geräte das Leben bewahren.
Abhilfe schaffen oder zumindest zur Beruhigung beitragen, geregelt und angeordnet zu haben, was den eigenen Vorstellungen für eine solche Situation am meisten entspricht, können Patientenverfügungen. Wer keine Verfügung getroffen hat, sieht sich ärztlichen Empfehlungen, einem gesetzlichen Betreuer und dem Richter des Amtsgerichts und deren Entscheidungen ausgesetzt. Sie treffen dann die Entscheidungen über medizinische Maßnahmen bis hin zu der über Leben und Tod.
Patientenverfügung ist nicht gleich Patientenverfügung
Viele Menschen greifen daher zur Vorsorge- oder Patientenverfügung. Von ihnen kursieren zahllose Muster und Exemplare in Büchern, Broschüren oder gar im Internet. Kein Wunder: Es ist ein Geschäft. Allerdings ist keine Verfügung immer noch besser als eine schlechte. So manches Muster ist für den Fachmann in sich widersprüchlich.
Auch sollte man sich über den Inhalt einzelner Regelungen beraten lassen, bevor man sie sich mit einer Unterschrift zu eigen macht. Wussten Sie beispielsweise, dass der Wunsch, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu durchzuführen, sich mit der Bereitschaft zur Organspende nicht ohne Weiteres in Übereinstimmung bringen lässt? Organspende will vorbereitet sein. Das kann bis zu drei Tagen dauern. Bis dahin sollten Sie am Leben bleiben.
Finger weg auch von Verfügungen mit Ankreuzfeldern. Die meisten Laien kreuzen widersprüchliche Felder und Anordnungen an. Und: Wer soll hinterher wissen, ob tatsächlich Sie das Kreuzchen gesetzt haben? Wer Sie umfassend berät, rät Ihnen auch, wo Sie Ihre Verfügung aufbewahren und wer eine Kopie davon bekommen sollte, dass sie dem Arzt auch vorgelegt werden kann, wenn sie gebraucht wird, oder was Sie tun müssen, damit sie auf jeden Fall anerkannt wird.
Vorsorge sollte auf drei Säulen ruhen. Neben der Patientenverfügung braucht es auch eine Vollmacht für diejenigen, die für Sie handeln sollen. Wer verbindliche Erklärungen gegenüber dem Krankenhaus, der Kranken- oder Pflegekasse, der Bank oder dem Finanzamt gegenüber für Sie abgeben soll, muss dazu auch bevollmächtigt sein. Wenn Sie Familie haben, braucht diese Zugriff auf Ihre Rechtsverhältnisse, vielleicht auch auf eingehende Gelder einer Versicherung, um weiterhin ihr Leben finanzieren zu können, solange Sie nicht handlungsfähig sind.
Das ist daher eine zweite Säule der Vorsorge. In üblichen Patientenverfügungen hat dies nicht zu suchen, ist dort auch nicht zu finden. Bei uns gibt es daher hierfür eine gesonderte Vollmachtsurkunde. Ohne sie kann eine Familie in Existenznot geraten.
Die dritte Säule betrifft sozusagen den letzten Rechtsakt im Leben eines Menschen: das Testament. Auch hier tut Beratung Not. Fehlvorstellungen, ungenaue Begriffe oder juristisch unvollständige Regelungen führen zu Unklarheiten, Streit und hohen Kosten. Die Kosten für eine solide Beratung durch einen Fachmann sind hier Gold wert.
Stand: 23.05.2016